Rechtsanwälte, Fachanwälte und Notarin - Nagler und Partner - Essen
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  • VERTRAUEN SCHAFFEN.

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VERGÜTUNG

Grundsätzlich richtet sich die Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), für den Notar nach der Kostenordnung (KostO). Hiernach ist jede Tätigkeit, auch eine erste oder telefonische Beratung, gebührenpflichtig. Bedenken Sie, dass wir Freiberufler sind und unser Einkommen damit erzielen, dass wir unser Wissen und unsere Zeit Ihnen zur Verfügung stellen.

Das gesamte gesetzliche Gebührensystem zu erläutern, sprengt den Rahmen einer Kurzinformation. In Zivil-, Arbeits-, Familien- und Verwaltungsrechtssachen und im Notariat richtet sich die gesetzliche Gebühr nach dem Streit- oder Gegenstandswert. In Straf- und Bußgeldsachen werden je nach Verfahrensabschnitt, Instanz und Tätigkeit bestimmte Gebühren in einer gewissen Spanne erhoben. Sprechen Sie uns im Einzelfall darauf an, wir geben gerne Auskunft.

Die Höhe der Gebühren hängt natürlich auch entscheidend davon ab, welchen Auftrag Sie uns erteilen und wie umfangreich die Tätigkeit ist.

In Zivil- und Verwaltungsrechtsstreitigkeiten kann abhängig von Ihrem Einkommen Prozeßkostenhilfe bewilligt werden. Die Entscheidung darüber trifft das Gericht nach Prüfung der Erfolgsaussichten und Ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse; hierbei kann das Gericht auch anordnen, dass Sie Raten zu zahlen haben. Da wir in diesen Fällen bereits tätig werden müssen, um diese Prüfung überhaupt zu ermöglichen, werden wir Ihnen die Kosten dieser Tätigkeit in der Regel vorschussweise berechnen.

In Strafsachen kann Ihnen in bestimmten Fällen ein Pflichtverteidiger beigeordnet werden, den Sie sich aussuchen können. Das Honorar des Pflichtverteidigers wird von der Landeskasse bezahlt, ist aber zuweilen, gemessen am Umfang der erforderlichen Tätigkeit, zu gering bemessen. Wir werden Sie in diesen Fällen darauf ansprechen. Die Kosten, welche die Landeskasse für den Pflichtverteidiger aufwendet, verlangt sie im Falle einer Verurteilung von Ihnen zurück, wenn Sie über entsprechendes Einkommen oder Vermögen verfügen. Pflichtverteidigung ist also nicht in jedem Falle für Sie kostenfrei.

Grundsätzlich richtet sich die Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), für den Notar nach der Kostenordnung (KostO). Hiernach ist jede Tätigkeit, auch eine erste oder telefonische Beratung, gebührenpflichtig. Bedenken Sie, dass wir Freiberufler sind und unser Einkommen damit erzielen, dass wir unser Wissen und unsere Zeit Ihnen zur Verfügung stellen.

Das gesamte gesetzliche Gebührensystem zu erläutern, sprengt den Rahmen einer Kurzinformation. In Zivil-, Arbeits-, Familien- und Verwaltungsrechtssachen und im Notariat richtet sich die gesetzliche Gebühr nach dem Streit- oder Gegenstandswert. In Straf- und Bußgeldsachen werden je nach Verfahrensabschnitt, Instanz und Tätigkeit bestimmte Gebühren in einer gewissen Spanne erhoben. Sprechen Sie uns im Einzelfall darauf an, wir geben gerne Auskunft.

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KOSTENKONTROLLE !

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In vielen Fällen vereinbaren wir mit unseren Mandanten ein Honorar auf Stundenbasis mit Stundensätzen von 150,00 € bis 240,00 € zuzüglich der Umsatzsteuer. Dies kann höher sein als die gesetzlichen Gebühren, bei außergerichtlicher Tätigkeit aber auch niedriger.

Aus unserer Sicht ist das die für beide Seiten fairste Lösung, denn Sie zahlen in diesen Fällen nicht eine Vergütung nach abstrakten Größen der gesetzlichen Regelungen, sondern ausschließlich für unsere Leistung, über die wir Ihnen selbstverständlich genauestens Rechenschaft ablegen.

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