Rechtsanwälte, Fachanwälte und Notarin - Nagler und Partner - Essen
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VERWALTUNGSRECHT

Mit Verwaltungsrecht bezeichnet man gemeinhin die Rechtsbeziehungen zwischen der Obrigkeit und dem Bürger bzw. Einwohner, also grob gesprochen die Situationen, in denen Sie sich mit der öffentlichen Hand auseinander setzen müssen.

Aufgrund der Verrechtlichung unseres Lebens ist dieses Gebiet äußerst vielfältig und differenziert, auch wenn die Rechtsmethodik auf diesen Gebieten sich gleichen. Nur beispielhaft zur Verdeutlichung: Es reicht vom Sicherheits- und Ordnungsrecht über das Ausländerrecht, öffentliche Arztrecht, Baurecht, Gewerbe-, Handwerks- und Gaststättenrecht, Versammlungsrecht, Umweltrecht, Schul- und Hochschulrecht, Beamtenrecht, Kommunalrecht bis zum Rechtsschutz vor Rechtsschutz vor den europäischen Gerichten.

Mit Verwaltungsrecht bezeichnet man gemeinhin die Rechtsbeziehungen zwischen der Obrigkeit und dem Bürger bzw. Einwohner, also grob gesprochen die Situationen, in denen Sie sich mit der öffentlichen Hand auseinander setzen müssen.

Aufgrund der Verrechtlichung unseres Lebens ist dieses Gebiet äußerst vielfältig und differenziert, auch wenn die Rechtsmethodik auf diesen Gebieten sich gleichen. Nur beispielhaft zur Verdeutlichung: Es reicht vom Sicherheits- und Ordnungsrecht über das Ausländerrecht, öffentliche Arztrecht, Baurecht, Gewerbe-, Handwerks- und Gaststättenrecht, Versammlungsrecht, Umweltrecht, Schul- und Hochschulrecht, Beamtenrecht, Kommunalrecht bis zum Rechtsschutz vor Rechtsschutz vor den europäischen Gerichten.

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Das Europäische Gemeinschaftsrecht wirkt in Deutschland nahezu in jeden Bereich des öffentlichen Rechts hinein, was sowohl von Seiten des Gesetzgebers als auch der Gerichte nach wie vor nicht wahrgenommen wird. In diesem Bereich ergeben sich anwaltliche Spielräume, die oft zu positiven Ergebnissen für die Mandantschaft führen.

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