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ERBRECHT

Das Erbrecht regelt nicht nur alle Fragen und Probleme, die auftauchen können, wenn ein Angehöriger oder naher Verwandter verstirbt. Es gibt darüber hinaus viele Möglichkeiten, schon jetzt genaue und klare Regelungen für persönliche Angelegenheiten und die Vermögensnachfolge für die Zeit nach dem eigenen Tode zu treffen.

Zum ersten Bereich gehören im Wesentlichen:

  • Vereinbarungen und Verträge zwischen gemeinsamen Erben zur Auseinandersetzung der Erbmasse
  • Erbverteilungsanträge (eventuell mit zusätzlichen Anträgen für die Änderung von Grundbüchern)
  • Auskunftsverfahren und Auflistung von Erbgegenständen
  • Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen
  • Erbausschlagung
  • Anfechtung von Testamenten

Zum zweiten Bereich gehören unter anderem:

  • Allein-Testamente, Ehegatten-Testamente, Unternehmer-Testamente, Behindertentestamente
  • Erbverträge
  • Schenkungsvereinbarungen und Übertragungsverträge als vorweggenommene Erbfolge
  • Erbverzichtsvereinbarungen
  • Erbscheine
  • Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen

Das Erbrecht regelt nicht nur alle Fragen und Probleme, die auftauchen können, wenn ein Angehöriger oder naher Verwandter verstirbt. Es gibt darüber hinaus viele Möglichkeiten, schon jetzt genaue und klare Regelungen für persönliche Angelegenheiten und die Vermögensnachfolge für die Zeit nach dem eigenen Tode zu treffen.

Zum ersten Bereich gehören im Wesentlichen:

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Wir bieten Ihnen umfassende Beratung in allen erbrechtlichen Fragen und die in vielen Fällen notwendige anwaltliche Unterstützung und Begleitung in den Verfahren vor den Nachlassgerichten.

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> ANJA E. STENZEL

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