Unsere Kanzlei ist aufgeteilt in Dezernate. Die Rechtsanwälte haben jeweils ein Sekretariat, in dem eine oder mehrere Personen arbeiten. Unsere Notarin hat jeweils ein getrenntes Sekretariat für die Anwalts- und die Notartätigkeit.
Der Kontakt zur Rechtsanwältin/zum Rechtsanwalt oder zur Notarin erfolgt in aller Regel über das Sekretariat. Bitte bedenken Sie, dass wir viele Termine außer Haus und tagtäglich eine Reihe von Besprechungen zu führen haben, sodass wir nicht immer sofort erreichbar sein können.
Die Rechtsanwältinnen/ Rechtsanwälte oder unser Notarin sind außer in besonderen Eilfällen nur nach vorheriger Terminvereinbarung persönlich zu sprechen. Die Gründe dafür, dass es sich um einen Eilfall handelt, erläutern Sie bitte dem jeweiligen Sekretariat, dort wird Ihnen dann schnellstmöglich ein Gespräch mit dem zuständigen Rechtsanwalt, /zur Rechtsanwältin oder unserer Notarin vermittelt.
Für telefonische Anfragen stehen wir nach Möglichkeit zur Verfügung. Sollten wir gerade nicht erreichbar sein, wird das Sekretariat gerne versuchen, Ihnen weiterzuhelfen. Sollte das nicht möglich sein, wird Ihr Anliegen bei nächster Gelegenheit dem Rechtsanwalt/der Rechtsanwältin oder der Notarin vorgelegt. Sie erhalten so bald als möglich einen Rückruf.
Von allem Schriftverkehr erhalten Sie eine Kopie, auf der oft auch eine Bitte um Rückruf oder ähnliches angekreuzt ist. Sie beschleunigen Ihre Sache erheblich, wenn Sie dies oder die Dinge, um die wir Sie in unseren Schreiben bitten, so schnell und so vollständig wie möglich erledigen und uns benachrichtigen, wenn etwas nicht oder nicht so wie vorgesehen geschehen kann.
Unsere Team aus den jeweiligen Sekretariaten, dem Schreibdienst und dem Empfang sorgen stets dafür, dass Ihr Anliegen auch dort in guten Händen ist.
Die Kanzlei ist aufgeteilt in Dezernate. Die Rechtsanwälte haben jeweils ein Sekretariat, in dem eine oder mehrere Sekretärinnen und Auszubildende arbeiten. Die Notare haben jeweils ein getrenntes Sekretariat für die Anwalts- und die Notartätigkeit.
Der Kontakt zum Rechtsanwalt oder Notar erfolgt in aller Regel über die Sekretärin. Bitte bedenken Sie, dass wir viele Termine außer Haus und tagtäglich eine Reihe von Besprechungen zu führen haben, sodass wir nicht immer sofort erreichbar sein können.
Die Rechtsanwälte und Notare sind außer in besonderen Eilfällen nur nach vorheriger Terminvereinbarung persönlich zu sprechen. Die Gründe dafür, dass es sich um einen Eilfall handelt, erläutern Sie bitte der Sekretärin. Sie wird Ihnen dann schnellstmöglich ein Gespräch mit dem Rechtsanwalt oder dem Notar vermitteln.
Für telefonische Anfragen stehen wir nach Möglichkeit zur Verfügung. Sollten wir gerade nicht erreichbar sein, wird die Sekretärin gerne versuchen, Ihnen weiterzuhelfen. Sollte das nicht möglich sein, legt sie Ihr Anliegen bei nächster Gelegenheit dem Rechtsanwalt oder dem Notar vor. Sie erhalten so bald als möglich einen Rückruf.
Von allem Schriftverkehr erhalten Sie eine Kopie, auf der oft auch eine Bitte um Rückruf oder ähnliches angekreuzt ist. Sie beschleunigen Ihre Sache erheblich, wenn Sie dies oder die Dinge, um die wir Sie in unseren Schreiben bitten, so schnell und so vollständig wie möglich erledigen und uns benachrichtigen, wenn etwas nicht oder nicht so wie vorgesehen geschehen kann.
Unsere Mitarbeiterinnen aus den Sekretariaten, dem Schreibdienst und dem Empfang sorgen stets dafür, dass Ihr Anliegen auch dort in guten Händen ist.
Wenn Sie einen Bekannten oder Verwandten bitten wollen, bei uns für Sie anzufragen, etwas abzugeben oder abzuholen, informieren Sie uns bitte vorab darüber, dass die jeweilige Person für Sie handeln darf. Anderenfalls können wir wegen der uns obliegenden Schweigepflicht unbekannten Personen noch nicht einmal Auskunft darüber erteilen, ob wir Sie kennen.
Vor allem: Erscheint Ihnen etwas unverständlich, ungewohnt oder unklar – sprechen Sie uns an. Wir tun es auch.
Wenn Sie einen Bekannten oder Verwandten bitten wollen, bei uns für Sie anzufragen, etwas abzugeben oder abzuholen, informieren Sie uns bitte vorab darüber, dass die jeweilige Person für Sie handeln darf. Anderenfalls können wir wegen der uns obliegenden Schweigepflicht unbekannten Personen noch nicht einmal Auskunft darüber erteilen, ob wir Sie kennen.
Vor allem: Erscheint Ihnen etwas unverständlich, ungewohnt oder unklar – sprechen Sie uns an. Wir tun es auch.
Wenn Sie einen Bekannten oder Verwandten bitten wollen, bei uns für Sie anzufragen, etwas abzugeben oder abzuholen, informieren Sie uns bitte vorab darüber, dass die jeweilige Person für Sie handeln darf. Anderenfalls können wir wegen der uns obliegenden Schweigepflicht unbekannten Personen noch nicht einmal Auskunft darüber erteilen, ob wir Sie kennen.
Vor allem: Erscheint Ihnen etwas unverständlich, ungewohnt oder unklar – sprechen Sie uns an. Wir tun es auch.
Wenn Sie einen Bekannten oder Verwandten bitten wollen, bei uns für Sie anzufragen, etwas abzugeben oder abzuholen, informieren Sie uns bitte vorab darüber, dass die jeweilige Person für Sie handeln darf. Anderenfalls können wir wegen der uns obliegenden Schweigepflicht unbekannten Personen noch nicht einmal Auskunft darüber erteilen, ob wir Sie kennen.
Vor allem: Erscheint Ihnen etwas unverständlich, ungewohnt oder unklar – sprechen Sie uns an. Wir tun es auch.
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