Familienrecht
Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Verwandtschaft und Schwägerschaft verbundenen Personen.
Auf diesem Rechtsgebiet klären wir für Sie Fragen
- zur Wirkung der Ehe im Allgemeinen;
- zum ehelichen Güterrecht;
- zu Trennung und Scheidung,
- zum Kindschaftsrecht;
- zum Sorge- und Umgangsrecht;
- zum Unterhaltsrecht;
- zum Betreuungsrecht;
- zur Hausratsaufteilung und Zuweisung der Ehewohnung bei Trennung;
- zum Lebenspartnerschaftsgesetz und Gewaltenschutzgesetz.
Unsere Tätigkeit umfasst u.a.
- die Vertretung in Scheidungs-, Sorgerechts- und Vaterschaftsanfechtungs-/feststellungsverfahren
- die Ausarbeitung von Eheverträgen und Scheidungsfolgevereinbarungen
- die konsequente und wirtschaftliche Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen bei Trennung und Scheidung
- die Erarbeitung interessengerechter Lösungsvorschläge zur Hausratsaufteilung und Zuweisung der Ehewohnung sowie
- die Durchführung des Zugewinn- und Versorgungsausgleiches