Axel Nagler | Rechtsanwalt und Notar
Mitbegründer der Kanzlei, Rechtsanwalt seit 1979, Notar seit 1990. Anfangs tätig auf vielen Rechtsgebieten, in Bürgerinitiativen und Flüchtlingsräten, seit Anfang der 80er Jahre zunehmende Konzentration auf Strafverteidigung und Asyl- und Ausländerrecht. Dies sind heute die Schwerpunkte seiner Arbeit und seine ausschließlichen Tätigkeitsfelder als Rechtsanwalt.
Sein Hauptanliegen ist es, dem Einzelnen konsequent fairen und effektiven Beistand zu gewähren in der Auseinandersetzung mit dem Leviathan, dem übermächtigen Staat, um dessen Macht zu begrenzen und dem Recht des Individuums Geltung zu verschaffen, wo immer es nötig und möglich ist.
Im Asyl- und Ausländerrecht ist Rechtsanwalt Nagler seit vielen Jahren auf der Seite der Migrantinnen und Migranten tätig; ständige Fortbildung und Teilnahme an einem größeren Diskussionszusammenhang der auf diesem Gebiet Tätigen sind für ihn selbstverständlich. Neben seiner praktischen Tätigkeit als Strafverteidiger, u. a. in Großverfahren, wurde er 1987 Gründungsmitglied und langjähriger erster Vorsitzender der Strafverteidigervereinigung NRW, seit 2000 Vorstandsmitglied. Zu seinen Tätigkeiten zählen Organisation der Fortbildung der Strafverteidiger, als Referent an der Deutschen Richterakademie und der Polizeifortbildungsakademie, Arbeitsgemeinschaftsleiter für Referendare im Straf- und Strafprozessrecht und rechtspolitische Tätigkeit, u. a. in der Form der Teilnahme als Sachverständiger an zahlreichen parlamentarischen Anhörungen zu Fragen des Straf- und Strafprozessrechts. Er ist Mitinitiator und Organisator des Anwaltsnotdienstes in Strafsachen.
Das Notariat bietet besonders reizvolle Aufgaben in der Gestaltung von Rechtsverhältnissen nach den Zielen der Mandanten und stellt insoweit auch einen willkommenen Ausgleich zu den beiden anderen Schwerpunkten seiner Tätigkeit dar. Hierbei arbeitet er, wo angebracht, eng mit einem renommierten Fachanwalt für Steuerrecht zusammen.
